Beitragsordnung
gültig ab Januar 2024
§ 1 Grundlagen und Gültigkeit
Gemäß § 6 der Satzung des LEIPZIGER SPORTVEREIN SÜDWEST e. V. erhebt der Verein Beiträge von
seinen Mitgliedern. Dieses sind die regelmäßigen Beiträge (Jahresbeitrag), die Aufnahmegebühren sowie
erforderlichenfalls außerordentliche Beiträge (Umlagen).
1 Die Grundlagen zur Festlegung der Beiträge ist die zum Haushaltsplan erforderliche Liquidität zur
Sicherung des gesamten Sportbetriebes.
2 Können durch - Wegfall von kostenlosen Nutzungsrechten - Kürzung von Zuschüssen - Erhöhung der
Kosten des Sportbetriebes die Finanzen absehbar für das Folgejahr durch die bisher gültigen
Mitgliedsbeiträge nicht mehr gedeckt werden, sind Beitragserhöhungen zwingend notwendig. Sie werden
vom Gesamtvorstand beschlossen. Diese Erhöhungen sind rechtzeitig, in der Regel spätestens bis Ablauf
eines Kalenderjahres für das Folgejahr bekannt zu geben. Sollten solche Kostenerhöhungen schon im
laufenden Jahr zu Liquiditätsproblemen des Vereins führen, können Umlagen von den Mitgliedern durch
Beschluss des Gesamtvorstandes abgefordert werden. Diese Umlagen können jährlich maximal 20 %
des Jahressockelbeitrages betragen.
§ 2 Zusammensetzung der Beiträge
1 Der Beitrag setzt sich zusammen aus
- Sockelbeitrag (Vereinsbeitrag)
- abteilungsspezifischer Beitrag
2 Der Sockelbeitrag wird eingesetzt für die Vereins- und Mitgliederverwaltung, die Versicherungsleistungen
der Mitglieder, die Beitragszahlungen an den Landessportbund und den Stadtsportbund, anteilig für die
Zahlung der Übungsleiterentschädigung und unterstützend für ausgewählte Schwerpunkte des
Sporttreibens.
3 Der abteilungsspezifische Beitrag wird auf Beschluss der Abteilungsleitung zur Absicherung der
zuordenbaren Kosten des spezifischen Sportangebotes erhoben. Die Beschlüsse der Abteilungsleitungen
sind dem Vorstand schriftlich zu übermitteln.
§ 3 Höhe der Sockelbeiträge
- Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr 25,50 € Quartalsbeitrag
- Mitglieder ab vollendetem 14. Lebensjahr 24,00 € Quartalsbeitrag
- Mitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 22,50 € Quartalsbeitrag
§ 4 Form der Beitragsentrichtung
Die Beitragszahlung ist als Viertel-, Halb-, oder Ganzjahreszahlung möglich. Sie erfolgt über Abbuchung per
SEPA-Lastschrift. Die Abbuchungszeiträume sind: Februar, April, Juli und Oktober des laufenden Jahres. Im
Falle der Nichtbezahlung zu den angegebenen Terminen erfolgen Mahnungen und die Erhebung von
Bearbeitungsgebühren durch die Geschäftsstelle des Vereins. Wird der 2. Mahnung nicht Folge geleistet,
wird das betreffende Mitglied durch Beschluss des Gesamtvorstandes entsprechend § 5, Absatz 3 der
Satzung des Vereins von der Mitgliederliste gestrichen.
Neuaufnahmen in den Verein erfolgen nur bei Einwilligung des Antragstellers in das Lastschriftverfahren.
§ 5 Sonderregelungen
1a Allen Mitgliedern des Vereins, die aus zwingenden Gründen über ein Jahr nicht am Vereinsleben
teilnehmen können, kann eine ruhende Mitgliedschaft auf Antrag gewährt werden. Die zwingenden Gründe
sind im Antrag an den Vorstand darzulegen. Der Jahresbeitrag beträgt 50 €. 1b Ist es einem Mitglied nicht möglich am aktiven Sporttreiben teilzunehmen, kann eine passive
Mitgliedschaft beantragt werden. Der Jahresbeitrag entspricht mindestens dem der ruhenden Mitgliedschaft,
kann jedoch um einen freiwilligen abteilungsspezifischen Beitrag erweitert werden.
2 Durch den Verein und die Abteilungen können Kurse organisiert werden. Hier gelten finanzielle
Sonderreglungen. Diese Sonderreglungen müssen in jedem Fall die Kostendeckung der Kurse
gewährleisten. Bei Kursen, die durch den Verein organisiert werde, gehen alle Einnahmen dem Verein zu.
Werden Kurse von den Abteilungen mit eigenem Aufwand organisiert, erfolgt eine Teilung der Einnahmen
(Sockelbeitrag für den Verein und ein Anteil für die Abteilung).
3 Alle Mitglieder des Vereins, die in mehreren Abteilungen Sport treiben, zahlen nur einen Sockelbeitrag und
dazu in jeder Abteilung die entsprechenden abteilungsspezifischen Beiträge.
4 Alle Bürger, die unserem Verein als zweiten Verein angehören (Doppelmitgliedschaft), sind zur vollen
Beitragszahlung verpflichtet (Sockel- und abteilungsspezifischer Beitrag).
5 Im Verein kann man förderndes Mitglied sein. Die Höhe des Förderbeitrages sollte mindestens dem
Sockelbeitrag entsprechen. In Absprache mit den Abteilungsleitungen kann auch ein höherer Beitrag
geleistet werden (abteilungsspezifischer Beitrag).
6 Alle Ehrenmitglieder, die entsprechend der Satzung von der Beitragszahlung befreit sind, können als
fördernde Mitglieder auftreten.
§ 6 Gebühren und Aufnahmemodalitäten
1 Aufnahmegebühren. Mit dem schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft in unserem Verein
sind Aufnahmegebühren zu entrichten:
- Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr 7,50 €
- Mitglieder bis vollendetes 18. Lebensjahr 5,00 €
- Mitglieder bis vollendetes 14. Lebensjahr 5,00 €
Die Aufnahmegebühr wird über SEPA-Lastschrift einmalig eingezogen.
2 Aufnahmemodalitäten. Interessenten, die Mitglieder des Vereins werden wollen, haben
folgende Unterlagen abzugeben:
Aufnahmeantrag (bei Minderjährigen mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter)
Vermerk zur auszuübenden Sportart
Unterschrift unter die Erklärung und Anerkennung der Satzung und Beitragsordnung (bei beschränkt
Geschäftsfähigen durch Unterschrift der gesetzlichen Vertreter)
„Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschrift“
Der Aufnahmeantrag, die Satzung des Vereins, die Beitragsordnung und das Formular der SEPA-Lastschrift
können durch die Abteilungsleitungen ausgegeben werden, stehen aber auch auf der Homepage des
Vereins zum Download bereit. Der Aufnahmeantrag und die SEPA-Lastschrift sind in Papierform bei der
jeweiligen Abteilungsleitung abzugeben, die sie an die Geschäftsstelle zur Beschlussfassung durch den
Gesamtvorstand weiterleitet.
3 Bearbeitungsgebühr. Soweit sich auf Grund eines Verschuldens des Mitgliedes bei der Erhebung der
Mitgliedsbeiträge ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand erforderlich macht, so zum Beispiel durch
Nichtinformation bei Wechsel der Konten und/oder Geldinstitute, bei nicht ausreichender Deckung des
Kontos etc. ist der Verein berechtigt, für jede abzuklärende Buchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
4,00 € zu erheben. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz, bleiben davon unberührt.
4 Neben der Pauschale für den erhöhten Bearbeitungsaufwand sind dem Verein durch das Mitglied auf
jeden Fall die vom jeweiligen Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Buchung dem Verein in Rechnung
gestellte Kosten zu erstatten.
5 Bürger, die die Voraussetzungen für den Erhalt des „Leipzig-Pass“ oder „Familien-Pass“ erfüllen und
diesen in der Geschäftsstelle vorweisen können, erhalten 50 % bzw. 30 % Beitragsermäßigung.
Denny Hettrich
1. Vorsitzender
Beitragsordnung ab 2024 als Download (PDF)